Die Eselsbrücke:
1. Sie müssen der Zulassungsstelle nachweisen, dass Sie bzw. die Firma existieren. Deshalb sind die Ausweis-Vorderseite oder der Pass bzw. bei juristischen Personen der entsprechende Registerauszug erforderlich.
2. Sie müssen der Zulassungsstelle nachweisen, wo sie gemeldet sind. Deshalb sind die Ausweis-Rückseite oder Meldebestätigung bzw. bei juristischen Personen die Gewerbeanmeldung erforderlich.
Was braucht e in / e genau? |