Was braucht der Halter

 

    Die Eselsbrücke:

    1. Sie müssen der Zulassungsstelle nachweisen, dass Sie bzw. die Firma existieren. Deshalb sind die Ausweis-Vorderseite oder der Pass bzw. bei juristischen Personen der entsprechende Registerauszug erforderlich.

    2. Sie müssen der Zulassungsstelle nachweisen, wo sie gemeldet sind. Deshalb sind die Ausweis-Rückseite oder Meldebestätigung bzw. bei juristischen Personen die Gewerbeanmeldung erforderlich.

Was braucht e

in / e genau?

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