Grundsätzlich müssen alle Unterlagen im Original vorgelegt werden. Die Sachbearbeiter der Zulassungsstelle sind angehalten, jede notwendige Eintragung im Fahrzeugbrief oder Schein durch ein ursprüngliches Dokument nachweisen zu lassen.
Das heisst zum Beispiel, dass der Vermerk über ausreichenden TÜV und ASU in einer Abmeldebestätigung nicht ausreicht. Es müssen immer der original TÜV und ASU Bericht vorgelegt werden.
Außerdem will die Zulassungsstelle nicht nur die Versicherung vom Halter, dass die alten Kennzeichen entstempelt werden, sondern Sie will es selbst tun. Die alten Kennzeichen müssen also immer im Original vorgelegt werden.
Neben den Unterlagen zum Halter müsssen Sie als noch die Vorgangsunterlagen mitbringen. Nämlich bei einer
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